Zuchtzulassung

Was ist eine Zuchtzulassung?

Eine Zuchtzulassung ist eine Erlaubnis vom Zuchtverband, das der jeweilige Hund die Zuchtzulassungsvoraussetzungen erfüllt und somit zur Zucht zugelassen wird.

Um mit einem Hund, egal ob Hündin oder Rüde eine Zuchtzulassung zu erhalten, muss man sich an die Rassenspezifische Zuchtordnung halten. Alle VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) anerkannten Rassen unterliegen automatisch auch dem FCI (Fédération Cynologique Internationale). Dem VDH unterliegen die Rassespezifischen Zuchtvereine. Wie im Falle der Border Collies der Club für Britische Hütehunde e.V. (CfBrH)

Welche Voraussetzungen sind für eine Zuchtzulassung notwenig?

Wie gesagt, es kommt immer auf den jeweiligen Zuchtverband an und die dort hinterlegte Zuchtordnung. Bei den Border Collies gilt der CfBrH e.V. und die dort hinterlegte Zuchtordnung beziehungsweise der Körordnung, diese gilt als Richtwert wodran sich jeder Züchter zu halten hat, doch nach oben in Form von Bewertungen, Gesundheitsergebnissen und Leistungsüberprüfungen sind natürlich keine Grenzen gesetzt.

Eine Zuchtzulassung ist natürlich für Züchter wichtig, deshalb verbinden wir eine andere Themenhälfte mit hier rein und zwar…

Wie wird man eigentlich ZüchterIn?

Um sich ZüchterIn zu nennen, muss man einiges Beantragen und absolvieren. Hier eine kleine Auflistung dessen was ein sogenannter NeuzüchterIn erfüllen muss, bevor der erste Wurf fallen darf.

Als Züchter-AnwärterIn muss man eine Wochenendschulung besuchen, die vom Club für Britische Hütehunde e.V. ausgetragen wird. Am Ende des Wochenendes muss jeder Teilnehmer eine Prüfung bestehen. Die Prüfung sowie die Schulung geht um die Themen

  • allgemeine Haltungsbedingungen und Hundeverordnung
  • Zuchtbestimmungen des Club für Britische Hütehunde e.V.
  • Vorbereitung einer Hündin zur Belegung
  • Versorgung einer trächtigen Hündin
  • Geburtsvorgang
  • Welpenaufzucht
  • Genetik

wenn man diese Bestanden hat, darf man sich ganz offiziell Züchter nennen, man belegt zu jeder Rasse eine eigene Sachkundeprüfung. Dazu bekommt man einen Sachkundeleistungsnachweis, dieser dient zur Überprüfung, das ZüchterInnen immer auf dem neusten Stand sind und sich Fortbilden. Wir ZüchterInnen vom CfBrH e.V. müssen alle 2 Jahre einen Sachkundenachweis erbringen in form von eine Wochenendseminar Teilnahme.

Darauf folgt eine Zuchtstätten Abnahme, sowie eine Beantragung eines Zuchtstätten Namens auch Kennel Name genannt. Eine Zuchtstätten Abnahme kann nur ein vom Club geprüfter Zuchtwart durchführen, dieser führt auch die 1. & 2. Wurfabnahme ab. Bei einem Umzug oder einer Zuchtsperre muss wieder eine Zuchtstätten Abnahme vollzogen werden.

Nach dem es keine Beanstandungen gab und man alle formalitäten geklärt hat, kann man an die Planung des ersten Wurfes begeben. Ein vom Club geprüfter Zuchtwart, steht auch bei jeglichen Fragen zur Verfügung, sowie auch schon erfahrene ZüchterInnen.

Ich kann dort auch aus meiner eigenen Sicht sagen, wenn Fragen bestehen sollten, stehe ich jedem IMMER gerne zur Verfügung und versuche mein bestes jede Frage zu beantworten!

Grundvoraussetzung ist natürlich die Mitgliedschaft im Club für Britsche Hütehunde e.V., aber dies ist ja in jedem Verein sowie 😉

Welche Voraussetzungen muss mein Hund erfüllen um gekört zu werden?

Es gibt 2 Varianten um einen Border Collie zu einer Körung anzumelden. Man kann den Border Collie über die Hüteleistung zulassen, dafür muss der Hund einen HWT (Herding Working Test) mit midestens 60 von 100 Punkten bestehe, danach darf der Hund automatisch in den Klassen IHT 1-3 Starten, der Hund muss sich aber von Klasse zu Klasse Qualifizieren.

Die andere Variante ist, das der Hund auf einer Ausstellung eine Bewertung von einem ausgebildeten und geprüften Zuchtrichter bekommt. Dort wird das Gebäude, der Charakter, das Gebiss sowie die Bewegungsabläufe bewertet. Jeder Teilnehmer bekommt einen Richterbericht, wo eine Bewertung sowie eine Formwertnote und vielleicht sogar eine Anwartschaft für einen Meistertitel drauf vermerkt wird, mit einer Unterschrift des Richters, damit das ganze auch seine Wertigkeit bekommt. Von solchen Ausstellungen muss ein Border Collie mindestens 2 mit den Formwertnoten SG (sehr gut) oder V (vorzüglich) bekommen.

Dazu kommen dann die Gesundheitsergebnisse und Grundvoraussetzungen um eine Zuchtzulassung bzw. Körung für den Border Collie zu erhalten. Ein Border Collie muss mindestens HD geröngt werden, die Auswertung wird von Herr Dr. Koch durchgeführt und der Hund muss A oder B Hüften besitzen, mit einer C Hüfte gilt ein sofortiger Ausschluss und diese Hunde werden nicht zur Zuchtzugelassen. Desweiteren muss ein Border Collie auf CEA untersucht werden, dieser muss Normal oder Carrier (Träger) eingetragen sein. Dies muss als Bluttest sowie als DOK Augenuntersuchung durchgeführt werden, die DOK Augenuntersuchung muss alle 2 Jahre wiederholt werden auch nach der Zuchtzulassung. Weiß darf niemals vorherrschen sowie Blaue Augen dürfen nur bei Merle Farbenden Hunden auftreten. Eine Zuchtstätte darf pro Kalenderjahr nur maximal 4 Würfe haben. Das Mindestzuchtalter beträgt 21 Monate.

Es gibt noch weitere Voraussetzungen, doch das war erstmal ein grober Überblick. Es gibt natürlich noch vieles weiteres was untersucht werden kann und auch gemacht werden sollte, dazu findet ihr auch mehr auf meiner Seite in der Info-Ecke.